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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Sunnyside UP GmbH und den Kunden, welche Leistungen von Sunnyside UP GmbH beziehen, soweit sie nicht bereits im Vertrag geregelt sind. Der Kunde anerkennt und akzeptiert diese AGB mit dem Akzeptieren der Offerte und/oder Unterzeichnung des Vertrages.


Leistungsumfang und Vertrag

Der Leistungsumfang wird Vertrag und ggf. einer ergänzenden Korrespondenz (E-Mail, Anforderungskatalog o.ä.) schriftlich festgehalten. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung beider Parteien zustande. Sunnyside UP GmbH verpflichtet sich alle im Vertrag genannten Leistungen zu erfüllen und was im normalen Rahmen dazu gehört.


Honorar und Zahlungspflicht

Der Vertrag regelt die Zahlungsbedingungen und die Zahlungszeitpunkte. Sofern nicht anders vertraglich geregelt ist, ist der festgelegte Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Sunnyside UP GmbH n für jede Erinnerung oder Mahnung CHF 50.00 in Rechnung stellen. Zudem schuldet der Kunde ab der 2. Zahlungserinnerung einen Verzugszins von 5%. Sunnyside UP GmbH ist berechtigt, den Fall mit allen Akten an ein Inkassobüro zu übertragen.


Datenverarbeitung

Durch Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit der Be- und Verarbeitung der personen- und unternehmensbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes für Zwecke der Vertragseinhaltung sowie mit der Zusendung späterer Informationen bis auf Widerruf einverstanden. Sunnyside UP GmbH verpflichtet sich, alle Daten vertraulich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind nötige Drittdienstleister, wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung seitens Sunnyside UP GmbH notwendig ist, wie z.B. bei Kauf eines Plug-Ins für den Kunden durch Sunnyside UP GmbH.


Haftung und Haftungsausschluss

Sunnyside UP GmbH verpflichtet sich, die Arbeiten gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt auszuführen. Sunnyside UP GmbH informiert den Kunden regelmässig über den Stand der Arbeiten und macht ihn auf Probleme oder Gefahren aufmerksam, welche die Vertragserfüllung gefährden.

Fehler, die eindeutig von Sunnyside UP GmbH verursacht werden, werden von Sunnyside UP GmbH kostenlos behoben, alles andere geht zu Lasten des Kunden.

Sunnyside UP GmbH ist nicht haftbar für Probleme, die durch die installierte Software von Dritten (Plugins, Themes, WordPress, EditorX usw.) entstehen. Sunnyside UP GmbH übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Ansprüche oder Schäden aufgrund technischer oder rechtlicher Probleme mit den Webdiensten, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit, Webandwendungen wie Open Source Systemen oder sonstiger Gründe.


Kündigungsbedingungen

Sofern vertraglich nicht anders festgelegt gelten folgende Kündigungsbedingungen:

Grundsätzliches

Beide Parteien sind berechtigt, vom Vertrag aus triftigem Grund zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Ein solcher triftiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrages für die Vertragspartei nicht mehr zumutbar ist und trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen zur Wiedergutmachung gegen wesentliche Bestimmungen aus einem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen wurde. Als triftiger Grund gilt ebenfalls das Einwirken höherer Gewalt, das Auflösen des Geschäftsfeldes oder schwere Krankheit.

Kündigung während dem Projekt

Kündigung seitens des Kunden

Kündigt der Kunde während des Projektes aus triftigen Grund, so hat dieser mindestens 50% des vereinbarten Betrages plus die erbrachten Leistungen mit einem Maximalbetrag des gesamten vereinbarten Betrages zu bezahlen.

Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen eines triftigen Grundes, ist der Kunde verpflichtet, das gesamte vereinbarte Honorar vollumfänglich zu bezahlen.

Kündigung seitens Sunnyside UP GmbH

Kündigt Sunnyside UP GmbH während des Projektes, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt von Sunnyside UP GmbH bereits erbrachten Leistungen sowie andere aufgelaufene Kosten vom Kunden zu bezahlen.

Kündigung vor Projektstart:

Kündigung seitens des Kunden

Kündigt der Kunde aus triftigem Grund den Vertrag vor Projektbeginn ist ein Anteil des vereinbarten Gesamtbetrags in folgender Abstufung zu bezahlen:

>14 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 50% des vereinbarten Gesamtbetrages

>30 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 25% des vereinbarten Gesamtbetrages

Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen eines triftigen Grundes, ist der Kunde verpflichtet, das gesamte vereinbarte Honorar vollumfänglich zu bezahlen.

Je nach Motivation der Kündigung gewährt Sunnyside UP GmbH einen Erlass des Honorars.

Kündigung seitens Sunnyside UP GmbH

Kündigt Sunnyside UP GmbH aus triftigen Grund den Vertrag vor Projektstart, werden alle bisher geleisteten Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet.


Mitwirkungspflicht

Sunnyside UP GmbH arbeitet nach agilen Methoden. Dies bedeutet, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem Kunden stattfindet. Sunnyside UP GmbH bestrebt, über die Kanäle Telefon, Mail, Whatsapp- und Telegrammessenger rund um die Uhr erreichbar zu sein und wünscht sich von den Kunden ebenfalls schnelles Feedback.

Für die Vertragsabwicklung ist der Kunde zur Mitarbeit verpflichtet. Der Kunde stellt Sunnyside UP GmbH innert nützlicher Frist alle notwendigen Unterlagen und Informationen, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Sollte Sunnyside UP GmbHn durch die Verzögerung des Kunden und gar durch dessen Verhinderung einen Mehraufwand haben, wird dieser zu den üblichen Konditionen verrechnet.


Mehraufwand/ Änderungswünsche

Sunnyside UP GmbH verrechnet Änderungswünsche, sobald sie einen grossen Mehraufwand darstellen, der von der Offerte und deren Leistungen abweicht.


Fristen

Fristen können aus gutem Grund (z.B. Änderungswünsche) in gegenseitiger Absprache verlängert werden.


Schlussbestimmungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sunnyside UP GmbH werden bei jeweiligem Inkrafttreten durch Veröffentlichung in geeigneter Form mitgeteilt. Individuell ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der mündlichen oder schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Es gelten die jeweiligen AGB bei Vertragsabschluss.


Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für den Vertrag gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten sind die Gerichte Basel-Landschaft zuständig.

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